Grundsätzlich gebietet das die Höflichkeit, denn wer tritt schon gerne in ein Hundehäufchen. Allerdings verlangen das inzwischen auch viele Städte und Gemeinden, dort ist es also Pflicht. Einige Kommunen, schreiben sogar vor, dass Hundehalter immer Kotbeutel mit sich führen müssen. Bei Zuwiderhandlungen werden Bußgelder in Höhe von bis zu 100 Euro verhängt, im Wiederholungsfall kann es auch das Doppelte sein. Der Hundehalter kann sich sogar wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar machen, denn Hundekot kann – vor allem auf Liegewiesen und Spielplätzen – eine Infektionsgefahr darstellen.
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